Deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte beteiligen sich seit 1989 an Missionen. Während in den Anfangsjahren ausschließlich Polizisten des damaligen Bundesgrenzschutzes eingesetzt wurden, beteiligen sich die Bundesländer seit 1994 an internationalen Polizeimissionen. Von Anfang an wurden Polizistinnen und Polizisten aus NRW entsandt und nahmen auch von der ersten Mission an Führungsfunktionen wahr. Bisher fanden tausende Entsendungen von Beamtinnen und Beamten unter den Mandaten der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Westeuropäischen Union statt.
Typische Aufgaben in den Missionsgebieten sind:
- Aus- und Fortbildung der lokalen Polizei,
- Beratung beim Aufbau der lokalen Polizei,
- Überwachung multinationaler Vereinbarungen,
- Strategische Beratung der polizeilichen Führungsebene,
- Beratung auf ministerieller Ebene,
- Beratung bei der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung,
Polizeibeamtinnen und -beamte aus NRW engagieren sich derzeit in verschiedenen internationalen Missionen, beispielsweise im Kaukasus oder auf dem afrikanischen Kontinent. Unter dem Mandat von Frontex arbeiten Polizistinnen und Polizisten aus NRW zudem an verschiedenen EU-Außengrenzen.
Die Vorbereitung der Polizistinnen und Polizisten wurde im Laufe der Jahre immer weiter optimiert. Von der ersten Idee zur Teilnahme an einer internationalen Polizeimission bis zur Entsendung in die Mission vergeht in der Regel ein Jahr. Das Dezernat Auslandsverwendungen des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) bereitet als eines von drei deutschen Ausbildungsinstituten Polizistinnen und Polizisten in verschiedenen Trainings auf ihre Aufgaben im Ausland vor. Durch bilaterale Absprachen werden mittlerweile auch Kolleginnen und Kollegen diverser Nachbarländer beim LAFP NRW am Standort Brühl für die Missionen fortgebildet.
Wichtige Anforderungen an Missionsbewerber sind:
- die gesundheitliche Eignung, auch in einem schwierigen Umfeld Dienst zu versehen,
- ausgeprägte Fremdsprachenkenntnisse (Englisch bzw. Französisch),
- eine Mindestdienstzeit von acht Jahren (einschließlich Ausbildung),
- ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit.
Das Auswahlverfahren wird beim LAFP NRW am Standort in Brühl, Dezernat Auslandsverwendungen, durchgeführt. Das Verfahren gliedert sich in einen Sprachtest, einen Sporttest und ein strukturiertes Interview. Bei medizinischer Eignung erfolgt die zweiwöchige englischsprachige Basisvorbereitung, gefolgt von der ein- bis vierwöchigen missionsspezifischen Vorbereitung für den Einsatz.
Voraussetzung für den Einsatz nordrhein-westfälischer Polizeibeamtinnen und -beamten sind ein Beschluss des Mandatgebers (beispielsweise VN, EU, OSZE), der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung und die Zustimmung zur Länderbeteiligung durch die Innenministerkonferenz.
Von Beginn an hat NRW eine herausragende Rolle im Vergleich mit den anderen Bundesländern wahrgenommen. So stellt NRW durchgängig das personalstärkste Kontingent der Länder. Polizeibeamtinnen und -beamte aus NRW nehmen häufig elementare Funktionen in den Missionen wahr. Das Dezernat Auslandsverwendungen des LAFP NRW ist durch die Vereinten Nationen und die Europäische Union zertifiziert und bereitet zunehmend auch internationale Polizeibeamtinnen und -beamte auf den Auslandseinsatz vor.