Im Rahmen der bundesweiten Verkehrssicherheitsaktion „Rot für Raser“ haben die Stadt Dortmund und die Polizei Dortmund in der Nacht zu Samstag Schwerpunktkontrollen zur Bekämpfung der Raser-, Poser- und illegalen Tuningszene in der Innenstadt von Dortmund durchgeführt.
Ein Ansturm von szenetypischen Fahrzeugen blieb in diesem Jahr allerdings aus. Diese waren am Freitagabend nur in geringer Zahl anzutreffen.
Trotz dessen, dass Dortmund an diesem Abend kein „Raser-Magnet“ war, ziehen wir Bilanz zu dem Einsatz:
Zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Stadtkasse sowie der Verkehrsüberwachung kontrollierten die Beamten insbesondere mit einem Fokus auf den Bereich des Wallrings.
Insgesamt kontrollierten die eingesetzten Kräfte 106 Fahrzeuge und 149 Personen. 15 Fahrzeuge davon wiesen technische Mängel auf, sodass die Beamten zehn Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiteten und fünf Verwarngelder erhoben.
In den zehn Fällen mussten die Autofahrer ihr Fahrzeug stehen lassen, da ihnen die Beamten die Weiterfahrt untersagten.
Zwei Autofahrer mussten ihre Autos noch in der Nacht der Polizei überlassen. Grund hierfür waren nicht ordnungsgemäße, technische Veränderungen an den Fahrzeugen. Die Polizisten stellten beide Autos sicher. Ein Gutachten wird jetzt zeigen, wie schwerwiegend die Veränderungen und die damit einhergehenden Gefahren für die Teilnahme am Straßenverkehr sind.
Zwei weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren leitete die Polizei gegen zwei junge Männer ein, die eine nicht ordnungsgemäß gesicherte Lachgasflasche mitführten. Bei der aufstrebenden Partydroge handelt es sich um Gefahrgut, für das eine besonders streng vorgeschriebene Ladungssicherung vorgesehen ist.
Als Rauschmittel konsumiert kann Lachgas kurzfristig Halluzinationen, zeitliche und räumliche Desorientierung und andere Beeinträchtigungen in der Wahrnehmung auslösen.
Der Lachgaskonsum während der Autofahrt kann darüber hinaus strafrechtliche Folgen haben: Beim Erkennen von Ausfallerscheinungen kann die Polizei Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) einleiten.
In diesem konkreten Fall ergaben sich jedoch keine Hinweise auf einen Lachgaskonsum beim Fahrer, sodass er nach Beendigung der Maßnahmen weiterfahren konnte.
Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Dortmund stellte in der Nacht insgesamt 92 Personalien fest, fertigte drei Strafanzeigen und leitete 70 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Ein Fokus der Kontrollen lag hier unter anderem auf dem Landesimmissionsschutzgesetz – den Ruhestörungen durch beispielsweise das Abspielen von zu lauter Musik.
Im Zuge des Kontrolleinsatzes hat die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde mehrere Personen angetroffen, die insgesamt Verstöße in Höhe von 2.000 Euro mit Bezug auf den Straßenverkehr zu begleichen hatten. 1.500 Euro der öffentlich-rechtlichen Forderungen konnten durch Zahlung der Verstöße beglichen werden. In zwei Fällen pfändeten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die jeweiligen Autos.
Zur Bekämpfung der verbotenen Kraftfahrzeug- und Beschleunigungsrennen sowie der Überschreitung der Geschwindigkeit als eine der Hauptunfallursachen haben Stadt und Polizei insgesamt 6.889 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und dabei insgesamt 769 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt (313 durch die Stadt Dortmund, 456 durch die Polizei). In 275 Fällen führte die Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Die „Pole-Position“ holte sich in der Nacht zu Samstag ein BMW-Fahrer aus dem Märkischen Kreis. Dieser fuhr bei erlaubten 60 km/h auf der Ruhrallee stadtauswärts mit 124 km/h. Quasi entgegengekommen ist ihm stadteinwärts mit satten 112 km/h ein Mercedesfahrer aus Bulgarien. Beide Fahrer erwartet nun ein saftiges Bußgeld sowie ein Fahrverbot.
Die Stadt Dortmund und die Polizei Dortmund zeigen rücksichtslosem Verhalten im Straßenverkehr gegenüber keine Toleranz und sind nicht nur an Karfreitag aktiv. Das gesamte Jahr über finden Kontrollen und Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung der Raser-, Poser- und illegalen Tuningszene statt.
Hinweis für Medienschaffende:
Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte ab Dienstag (22. April) zu den üblichen Geschäftszeiten an die Pressestelle der Polizei Dortmund.